Warn- u. Alarmsystem >>>SIRENE<<<

Hinweise und Verhaltensregeln über verschiedene Gefahren

Absetzbarkeit von Spenden ab 2012

Spenden sind als freiwillige Zuwendungen grundsätzlich nicht abzugsfähig.

Aufgrund gesetzlicher Anordnung sind jedoch Spenden an die in § 4a EStG 1988 genannten Einrichtungen (in der Folge spendenbegünstigte Einrichtungen bzw. begünstigte Spendenempfänger genannt) betraglich begrenzt als Betriebsausgaben (wenn aus dem Betriebsvermögen geleistet) oder als Sonderausgaben (wenn aus dem Privatvermögen geleistet) abzugsfähig.

 

Spendenbegünstigte Einrichtung im Sinne des § 4a Abs. 3 bis 6 EStG

Abzugsfähig sind Spenden an Freiwillige Feuerwehren (ab 1.1.2012)

 

Nach Spendenerhalt mit Angabe von Name und Adresse wird eine Bestätigung für das Finanzamt von uns über den Postweg zugestellt.

 

Spendenkonto: IBAN: AT11 3446 0000 0551 0862 BIC: RZOOAT2L460

Verwendungszweck: Name u. Adresse anführen

Wir sagen schon hiermit DANKE!

 

Feuerwehr-Nr. 02315

laufende Einsaetze

Laufende Einsätze in OÖ

Aktueller Einsatzplan
Einsatzplan FF St.Leonhard.xls
Microsoft Excel Tabelle 60.0 KB