Bergfest 27. Mai 2012

bis 21:00 Uhr freier Eintritt + ein Freigetränk

Gib dir die Gaudi und sei am Berg!

Vertrauenswürdig? Sie genießen uneingeschränktes Vertrauen:

Platz Beruf Österreich Europa

1.

Feuerwehrleute 97 Prozent 93 Prozent

Details unter Aktuelles ->>>

Absetzbarkeit von Spenden ab 2012

Spenden sind als freiwillige Zuwendungen grundsätzlich nicht abzugsfähig.

Aufgrund gesetzlicher Anordnung sind jedoch Spenden an die in § 4a EStG 1988 genannten Einrichtungen (in der Folge spendenbegünstigte Einrichtungen bzw. begünstigte Spendenempfänger genannt) betraglich begrenzt als Betriebsausgaben (wenn aus dem Betriebsvermögen geleistet) oder als Sonderausgaben (wenn aus dem Privatvermögen geleistet) abzugsfähig.

 

Spendenbegünstigte Einrichtung im Sinne des § 4a Abs. 3 bis 6 EStG

Abzugsfähig sind Spenden an Freiwillige Feuerwehren (ab 1.1.2012)

 

Nach Spendenerhalt mit Angabe von Name und Adresse wird eine Bestätigung für das Finanzamt von uns per Postweg Zugestellt.

 

Spendenkonto: IBAN: AT11 3446 0000 0551 0862 BIC: RZOOAT2L460

Verwenungszweck: Name u. Adresse anführen

Wir sagen schon hiermit DANKE!

 
Die Schlagkraft unserer Feuerwehr muss für die Gemeindebürger aufrecht bleiben.

Komm auch du, und sei ein Kamerad der Freiwilligen Feuerwehr
 St. Leonhard b. Fr.!

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St. Leonhard b. Fr.

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